WHISTLEBLOWING

EINEN HINWEIS GEBEN


Als Unternehmer möchten Sie Ihr unternehmerisches Risiko so gering wie möglich halten. Deshalb möchten Sie selbstverständlich von dem Vertdacht von Betrugs-, Korruptions- und anderen Regelverstöße in Ihrem Unternehmen gerne erfahren; Doch wer soll diese Regelverstöße an Sie herantragen? Ihre Mitarbeiter haben häufig Angst vor Repressalien, Ihre Dienstleister vor der Kündigung eines lukrativen Vertrags und Ihre Kunden glauben, sie finden ohnehin kein Gehör, wenn sie ihren Verdacht äußern. Abhilfe schaffen sogenannte Whistleblower Systeme.

 

Für Kreditinstitute ist die Einrichtung solcher Systeme seit 01.01.2014 mit der Umsetzung der CRD IV Richtline durch § 25a Absatz 1 Satz 6 Nr. 3 Kreditwesengesetz (KWG) verpflichtend. Andere Unternehmen sind über das Hinweisgeberschutzgesetz entsprechend seiner Anwendbarkeit und Bereitstellung eines Hinweisgebersystems verpflichtet.

 

Durch ein Whistleblower System können mögliche Gesetzes- oder Richtlinienverstöße aus den Bereichen Kartellrecht, Korruption, Datenmissbrauch und anderen Rechtsverstößen dem Unternehmen anonym gemeldet werden. Die Möglichkeit Hinweise über solche Verstöße abzugeben steht dabei allen Mitarbeitern aber auch Dritten, wie Kunden, Lieferanten, etc. zur Verfügung. Die Nutzung eines externen Compliance-Ombudsmanns spielt dabei eine wichtige Rolle. Über den externen Compliance-Ombudsmann kann der Hinweisgeber auf die Verletzung gesetzlicher Pflichten aufmerksam machen, ohne bspw. als Arbeitnehmer Sanktionen durch den Arbeitgeber oder Repressalien durch betroffene Kollegen befürchten zu müssen. Als Compliance-Ombudsmann bin ich zur Wahrung der Anonymität des Hinweisgebers verpflichtet, sofern dieser es wünscht. Dem Hinweisgeber stehe ich dabei auch vorab beratend zur Seite.

 

Als unabhängige externe Stelle nehme ich für Ihr Unternehmen entsprechende Hinweise (auch anonym) auf und melde diese Ihrer Compliance-Organisation oder der Geschäftsleitung. Dabei unterstütze ich Sie auch bei der weiteren Aufklärung und der Einleitung erforderlicher Maßnahmen unter Wahrung der gegebenenfalls gewünschten Anonymität des Hinweisgebers.

 

Als langjähriger Syndikusanwalt in der Versicherungs- und Bankenbrache habe ich selbst interne Ermittlungen geführt und Compliance-Aufgaben wahrgenommen. Gerne unterstütze ich Sie bei der Einrichtung entsprechender Prozesse in Ihrem Unternehmen und fungiere als externer Compliance-Ombudsmann für Ihre Mitarbeiter, Kunden und Dienstleister.

 

Sie möchten einen Hinweis abgeben? Nutzen Sie hierfür gerne das nachstehende Kontaktformular. Ob das Unternehmen von mir als Compliance-Ombudsmann betreut wird, erfahren Sie auf der Webseite des betroffenen Unternehmens. Den Hinweis können Sie selbstverständlich anonym geben. Dieses Kontaktformular wird nicht von den von mir betreuten Unternehmenn verwaltet oder kontrolliert.

 

Sie können sich auch gerne zu Ihrem Hinweis von mir, unter Wahrung der Vertraulichkeit, vorab beraten lassen. Eine solche Beratung ist für Sie als Hinweisgeber kostenfrei. Etwaig entstehende Kosten werden von mir mit dem betreuten Unternehmen abgerechnet, ohne Ihre Identität zu offenbaren.

 

Hinweis: Es kann erforderlich sein, mit Ihnen in Kontakt zu treten, um mehr Einzelheiten über den Hinweis zu erfahren. Dies ist nur möglich, wenn Sie mir die Kontaktaufnahme durch die Mitteilung Ihrer Kontaktdaten ermöglichen. Selbstverständlich wird Ihr Hinweis von mir auch in diesem Fall vertraulich behandelt. Ihre Identität wird von mir nicht offenbart.


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